Der Anhänger- und Maschinen-Check vor dem Einsatz
Die Ernte kennt kein Wartezimmer. Wenn das Wetterfenster offen ist, muss jede Maschine laufen – ein defekter Anhänger blockiert dann nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Kette vom Feld bis zum Lager. Der Unterschied zwischen einer ruhigen und einer teuren Saison entsteht meist Wochen vorher, in der Halle. Diese Checkliste führt Sie durch die Punkte, die vor dem ersten Einsatz wirklich zählen.

1. Bremsanlage: der wichtigste Prüfpunkt
Voll beladene Anhänger, abschüssige Feldwege, Zugfahrzeuge am Limit – die Bremse trägt die Hauptlast der Erntesaison.
- Druckluftanlage prüfen: Kupplungsköpfe, Leitungen und Vorratsbehälter auf Dichtheit kontrollieren. Ein schleichender Druckverlust fällt im Winterlager selten auf, auf der Straße dafür umso schneller.
- Auflaufbremse kontrollieren: Bei Anhängern bis 3.500 kg Gesamtgewicht ist eine Auflaufbremse zulässig – Übertragungseinrichtung, Gestänge und Rückfahrautomatik gehören geprüft und gefettet.
- Feststellbremse testen: Sie muss den abgestellten Anhänger sicher halten – auch im Gefälle und bei stehendem Motor des Zugfahrzeugs.
- Bremsbeläge und Trommeln sichten: Verschlissene Beläge kosten in der Erntewoche mehr als in der Werkstattwoche. Worauf dabei zu achten ist, erklärt unser Beitrag LKW-Bremsbeläge wechseln.
2. Achsen, Radlager und Reifen
- Radlagerspiel prüfen: Rad aufbocken, wackeln, hören. Spiel oder Geräusche bedeuten: Lager kontrollieren, bevor die Achse Schaden nimmt.
- Fettintervalle einhalten: Achsen und Bremsnockenwellen nach Herstellerangabe abschmieren. Hintergründe zur Technik dahinter finden Sie in BPW Fahrwerksysteme erklärt.
- Radmuttern nachziehen: Nach dem ersten Einsatz und nach jedem Radwechsel mit Drehmomentschlüssel – nicht nach Gefühl.
- Reifen kontrollieren: Profil, Flankenrisse, Luftdruck. Reifen müssen hinsichtlich Bauart, Dimension sowie Geschwindigkeits- und Traglastindex dem Genehmigungsdokument entsprechen.
3. Beleuchtung und Kennzeichnung
Erntefahrten enden selten bei Tageslicht. Prüfen Sie vollständig und im Zusammenspiel mit dem Zugfahrzeug:
- Schluss-, Brems- und Blinkleuchten sowie Kennzeichenbeleuchtung
- Umrissleuchten: Bei Anhängern über 2.100 mm Breite sind je zwei von vorne und hinten sichtbare Umrissleuchten anzubringen – nach vorne weiß, nach hinten rot.
- Seitenmarkierungsleuchten: vorgeschrieben bei Anhängern, die länger als 6 m sind.
- Bremsleuchten am Anhänger: erforderlich, wenn die Bremsleuchten des Zugfahrzeugs durch die Anhängergröße für nachfolgende Lenker nicht sichtbar sind.
- Steckverbindungen und Kabelbaum: Korrosion in den Kontakten ist die häufigste Ursache für Ausfälle – Kontakte reinigen, Kabel auf Scheuerstellen prüfen.
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern kommen eigene Auflagen dazu, etwa rote Rückstrahler (Dreiecke mit der Spitze nach oben, höchstens 90 cm über dem Boden) und die Aufschrift „10 km“ bzw. „25 km“ an der Rückseite.
4. Begutachtung: Welcher Anhänger muss zum „Pickerl“?
Hier lohnt ein genauer Blick, weil die Regeln von der zulässigen Geschwindigkeit abhängen:
- Ausgenommen von der wiederkehrenden Begutachtung sind Anhänger, mit denen 25 km/h nicht überschritten werden darf, sowie Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bzw. Transportkarren bis 30 km/h Bauartgeschwindigkeit.
- Landwirtschaftliche Anhänger über 25, aber nicht über 40 km/h: Begutachtung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach alle zwei Jahre.
- Landwirtschaftliche Anhänger über 40 km/h: drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich (3/2/1).
Wer die gesetzliche Toleranzfrist überschreitet, fährt ohne gültiges Pickerl – mit entsprechenden Konsequenzen für Lenker und Zulassungsbesitzer. Planen Sie den Termin daher vor der Saison, nicht mittendrin.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltende Fassung des KFG sowie die Angaben in Ihren Fahrzeugdokumenten.
5. Anhängung, Aufbau und Ladungssicherung
- Zugöse, Kupplung und Sicherungsstift: auf Verschleiß und Spiel prüfen. Ausgeschlagene Zugösen sind ein klassischer Mangel bei der Begutachtung.
- Stützlast beachten: Sie beeinflusst die Lenkfähigkeit des Zugfahrzeugs unmittelbar.
- Bordwände und Verschlüsse: Verriegelungen müssen sauber schließen. Aluminium-Bordwandsysteme wie FZB Alu bringen hier Gewichtsvorteil und Stabilität zugleich.
- Sicherungsmittel bereitlegen: Zurrgurte, Netze und rutschhemmende Unterlagen gehören auf jeden Anhänger, der die Hofgrenze verlässt. Was das Gesetz konkret verlangt, lesen Sie in Ladungssicherung am LKW.
6. Hydraulik, Kipper und Zapfwelle
- Hydraulikschläuche auf poröse Stellen und Scheuerspuren prüfen, undichte Kupplungen tauschen.
- Kippzylinder und Kippgelenke abschmieren, Kipperverriegelung testen.
- Zapfwellenschutz auf Vollständigkeit prüfen – ein fehlender Schutz ist ein Sicherheitsrisiko, kein Schönheitsfehler.
7. Ersatzteile bevorraten – vor der Saison
Die teuersten Stunden der Ernte sind die, in denen ein Standardteil fehlt. Legen Sie sich rechtzeitig einen kleinen Vorrat an: Glühlampen und LED-Leuchten, Sicherungen, Kupplungsköpfe und Dichtungen, Zurrgurte, Filter und Schmierstoffe. Alles, was Sie an einem Samstagabend nicht bekommen, sollten Sie am Montag davor bestellt haben.
Die Kurz-Checkliste zum Ausdrucken
- Bremsanlage dicht, Feststellbremse hält, Beläge in Ordnung
- Radlagerspiel geprüft, Achsen geschmiert, Radmuttern mit Drehmoment nachgezogen
- Reifen: Profil, Druck, Flanken, korrekte Dimension
- Beleuchtung inkl. Umriss- und Seitenmarkierungsleuchten vollständig
- Steckverbindungen sauber, Kabel ohne Scheuerstellen
- Begutachtungstermin geprüft und ggf. eingeplant
- Zugöse, Kupplung, Stützlast, Bordwandverschlüsse kontrolliert
- Hydraulik, Kipper und Zapfwellenschutz geprüft
- Ladungssicherungsmittel an Bord und unbeschädigt
- Verschleiß- und Ersatzteile bevorratet
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Häufige Fragen
Muss ein landwirtschaftlicher Anhänger zur §57a-Begutachtung?
Das hängt von der zulässigen Geschwindigkeit ab. Anhänger, mit denen 25 km/h nicht überschritten werden darf, sind von der wiederkehrenden Begutachtung ausgenommen. Landwirtschaftliche Anhänger über 25 bis 40 km/h werden nach der Erstbegutachtung alle zwei Jahre begutachtet, jene über 40 km/h nach dem 3/2/1-Schema jährlich.
Was gehört vor der Ernte an einem Anhänger geprüft?
Bremsanlage und Feststellbremse, Radlager, Achsschmierung, Radmuttern, Reifen, die komplette Beleuchtung samt Steckverbindungen, Zugöse und Kupplung, Hydraulik und Kipper sowie die Ladungssicherungsmittel.
Welche Leuchten sind an einem breiten Anhänger vorgeschrieben?
Bei Anhängern über 2.100 mm Breite sind je zwei von vorne und von hinten sichtbare Umrissleuchten anzubringen: nach vorne weißes, nach hinten rotes Licht. Ab einer Länge von mehr als 6 m kommen Seitenmarkierungsleuchten dazu.

